Veröffentlichungspflichten

Als Betreiber eines Gasverteilernetzes sind die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH verpflichtet, folgende Daten zu veröffentlichen. Die Daten können Sie im PDF-Format herunterladen oder sind zu den entsprechenden Inhaltsseiten verlinkt.

Bedingungen für Netzzugang, Musterverträge und Entgelte
Die Bundesregierung ist berechtigt, mittels Rechtsverordnung allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung bei den an das Niederdrucknetz angeschlossenen Letztverbrauchern angemessen festzusetzen.

Der Anschluss einer Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH erfolgt auf Basis festgelegter technischer Mindestanforderungen, gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.

Bedingungen für Netzzugang, Musterverträge und Entgelte
Die Bundesregierung ist berechtigt, mittels Rechtsverordnung allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung bei den an das Niederdrucknetz angeschlossenen Letztverbrauchern angemessen festzusetzen.

Der Verteilungsnetzbetreiber „Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH“ bietet nur Pflichtleistungen gemäß Energiewirtschaftsgesetz in der letzten gültigen Fassung an.
Von der Einrichtung eines Kapazitäts- und Entgeltrechners sind die „Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH“ gemäß § 15 Abs. 1 GasNZV befreit, weil im Gasnetzgebiet weniger als 100.000 Endkunden angeschlossen sind.
Die Beschreibung der Kapazitätsrechte ist in ausführlicher Form in den veröffentlichten Netzzugangsbedingungen geregelt worden, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen eine Beschreibung nicht erforderlich ist.

Der Anschluss einer Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH erfolgt auf Basis festgelegter technischer Mindestanforderungen, gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.

Der Anschluss einer Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH erfolgt auf Basis festgelegter technischer Mindestanforderungen, gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.

Es befinden sich keine neuen kapazitätsrelevanten Leitungen in der Planung und im Bau.
Geplant ist die Erneuerung der Mitteldruckgasleitung in der „Neustädter Straße“ in 19288 Ludwigslust und zwar im Zuge der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Bahnquerrung“. Diese kapazitätsrelevante Instandsetzungsmaßnahme wird im Zeitraum von Juni 2008 bis September 2009 durchgeführt

Der Anschluss einer Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH erfolgt auf Basis festgelegter technischer Mindestanforderungen, gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.

Gemäß § 8 Abs. 1 GasNZV sind die Stadtwerke Ludwigslust Grabow GmbH als örtlicher Gasnetzbetreiber von diesen Pflichten befreit.

Hier finden Sie die aktuellen Netzentgelte.

Hier finden Sie die aktuellen Netzentgelte.

Ein Antrag auf Änderung der Netzentgelte nach § 23a Abs. 3 EnWG wurde nicht gestellt.

Hier finden Sie die aktuellen Netzentgelte.

Die Gasnetzkarte Deutschland ist unter diesem link zu erreichen: www.gasnetzkarte.de

Informationen über die Gasbeschaffenheit finden Sie hier.

Bedingungen für Netzzugang, Musterverträge und Entgelte
Die Bundesregierung ist berechtigt, mittels Rechtsverordnung allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung bei den an das Niederdrucknetz angeschlossenen Letztverbrauchern angemessen festzusetzen.

Bedingungen für Netzzugang, Musterverträge und Entgelte
Die Bundesregierung ist berechtigt, mittels Rechtsverordnung allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung bei den an das Niederdrucknetz angeschlossenen Letztverbrauchern angemessen festzusetzen.

Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunter- nehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Bis zum 31. Dezember 2009 ist Grundversorger das Unternehmen, das die Aufgabe der allgemeinen Versorgung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des EnWG durchgeführt hat.

Amtliche Bekanntmachung über den Wechsel des Gas – Netzbetreibers zum 01.01.2015
Gemäß § 25 Absatz 2 Niederdruckanschlussverordnung – NDAV vom 1.11.2006 (BGBl. I S. 2477, 2485), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3.09.2010 (BGBl. I S. 1261) geben die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH bekannt, dass mit Wirkung zum 01.01.2015 die Aufgaben des Netzbetreibers für das Gasverteilnetz im Ortsteil 19288 Kummer der Stadt Ludwigslust von der Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH, Netzbetrieb, Wasserturmweg 9, 19288 Ludwigslust übernommen werden.